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  • HAR Entsorgung Harder-Abbruch Recycling GmbH - Bandhofer Straße 2a, 19205 Gadebusch OT Reinhardtsdorf, Deutschland

Firmenprofil

Handelsregisternummer
HRB5110 SCHWERIN
Firmenstatus
GELÖSCHT
Land
Deutschland
Protokollierter Sitz
Bandhofer Straße 2a
19205 Gadebusch OT Reinhardtsdorf
Bandhofer Straße 2a, 19205 Gadebusch OT Reinhardtsdorf DE

Firmendetails

Geschäftszweig
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gründungsdatum
15.10.1996
Gelöscht am:
2016-08-26

Eigentumsverhältnisse

Anteilskapital
100.000,00 DEM

Landes-Besonderheiten

Zusätzliche Statusdetails
gelöscht
Gericht
DE/Schwerin

HAR Entsorgung Harder-Abbruch Recycling GmbH Firmenbeschreibung

HAR Entsorgung Harder-Abbruch Recycling GmbH ist eine in Deutschland als Gesellschaft mit beschränkter Haftung registrierte Firma mit der Register-Nr. HRB5110 SCHWERIN. Ihr derzeitiger Status ist "gelöscht". Die Firma wurde 15.10.1996 registriert. Die Firma kann schriftlich über Bandhofer Straße 2A erreicht werden.
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Bekanntmachungen aus dem Handelsregister

  • 26.08.2016 Veränderung
    • HRB *: HAR Entsorgung Harder-Abbruch Recycling GmbH, Reinhardtsdorf, Bandhofer Straße *a, * Gadebusch OT Reinhardtsdorf. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom *.*.* sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom *.*.* und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom *.*.* mit der Kieswerk Harder GmbH mit Sitz in Gadebusch (Amtsgericht Schwerin, HRB *) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § * Absatz * UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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